mit Schreiben vom 11. Oktober 2005 hat die Oberste Dienstbehörde auf den Widerspruch der Hauptbetriebsvertretung im Mitwirkungsverfahren hinsichtlich der Neuorganisation der Dienststellenstrukturen im Großraum Würzburg und der damit verbundenen Reduzierung der Personalstärke reagiert.
Im Wesentlichen teilt die Oberste Dienstbehörde der HBV mit, die USAG Franconia in ihrer Gesamtheit mit Datum zum 31.12.2006 zu schließen. Gleichwohl schreibt die Oberste Dienstbehörde, dass nach dem 31.12.2006 weiterhin Bedarf an Personal zur Sicherung der Standortunterstützungsmaßnahmen für die in der Leighton Kaserne verbleibenden Organisationen und Einrichtungen gegeben sein wird. Das bedeutet im Klartext, dass beabsichtigt ist, allen Beschäftigten im Vertretungsbereich der Betriebsvertretung USAG Franconia zum 31.12.2006 zu kündigen und das Personal, das am 01.01.2007 weiterhin zur Sicherstellung der Standortunterstützungsmaßnahmen benötigt wird unter der Fahne der USAG Schweinfurt wieder neu einzustellen. Logischerweise bedeutet dies weiter, dass auch die Kolleginnen/en der anderen Dienststellen wie z.B. CPAC, DeCA, DODDS von den beabsichtigten Kündigungen betroffen sein werden. Es ist wohl klar, dass die BV, BBV und HBV das eingeleitete Verfahren rechtlich anders bewertet als die Oberste Dienstbehörde. Es ist wohl auch jetzt schon klar, dass die Oberste Dienstbehörde aufgrund dieser strittigen Verfahrensweise mit einer Vielzahl von Kündigungsschutzklagen rechnen muss.
In zwei von der Dienststelle USAG Franconia einberufenen Personalversammlungen hat Oberst Santala am 12. Oktober die Beschäftigten über die Absicht der Obersten Dienstbehörde informiert und klar gemacht, dass die USAG Franconia alles versuchen wird, die nachteiligen Folgen dieser organisatorischen Maßnahme soweit wie möglich zu mildern.
Zu diesem Zweck hat die Oberste Dienstbehörde ein Programm aufgelegt, nach dem allen, die die Voraussetzungen erfüllen, bestimmte Leistungen angeboten werden. Das sind im Einzelnen Auflösungsverträge mit erweiterten Abfindungszahlungen sowie Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge für diejenigen, die vorzeitig in Rente gehen können. Das betrifft Frauen ab dem 60. Lebensjahr, Schwerbehinderte (männlich und weiblich) ab dem 60. Lebensjahr sowie Männer ab dem 63. Lebensjahr. Zusätzlich Aufstockung der Gruppenversicherung zum 65. Lebensjahr für die Kolleginnen/en, die mit 60 bzw. 63 in Rente gehen können. Auf diese Leistungen besteht allerdings kein Rechtsanspruch, sondern muss in jedem einzelnen Fall genehmigt werden.
Wie das ganze Prozedere, Kündigungen einerseits, Wiedereinstellung andererseits ablaufen soll, ist der BV zurzeit auch nicht klar. Der momentane Sachstand ist, dass zurzeit von CPAC für jeden einzelnen Beschäftigten ein Fragebogen ausgegeben wird zur Ermittlung der Qualifi-kationsmerkmale und der Sozialpunkte. Die BV geht davon aus, dass erst nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Fragebogenaktion und der anschließenden Nachprüfung durch die BV die einzelnen Personalmaßnahmen der BV vorgelegt werden.
Nach wie vor sind im Zusammenhang mit den anstehenden Kündigungen viele Fragen zu klären. Die wichtigsten Fragen sind wohl, wie viele Positionen stehen in Würzburg, Schweinfurt, Bamberg und Ansbach für Umsetzungen zur Verfügung und wie geht die Dienstelle mit dem tariflichen Unterbringungsanspruch um. Wird erst umgesetzt und dann den verbleibenden Kolleginnen/en gekündigt oder erst gekündigt und dann umgesetzt?
Trotz aller Turbulenzen und offener Fragen bitten wir Euch, Ruhe zu bewahren. Die BV wird alles versuchen, das bestmögliche Ergebnis für Euch zu erreichen.
Eure Betriebsvertretung
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